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Jährlich werden in Deutschland etwa 2000 Arbeitsunfälle durch Brände oder Explosionen verursacht. Die Auswirkungen können nicht nur Verletzungen und gesundheitliche Folgen sein, sondern auch wirtschaftliche Schäden. Etwa die Hälfte aller Betriebe meldet nach einem großen Brandschaden Insolvenz an. Um Brände und ihre negativen Folgen zu verhindern, gibt es eine Reihe an Brandschutzmaßnahmen, die in Betrieben gefragt sind.
Wie können Sie Brände in Ihrem Betrieb verhindern? Erfahren Sie in unserem Blogartikel, welche Bereiche des Brandschutzes es gibt, wie effektiv diese sind, und wie Sie Ihre Mitarbeiter:innen am besten im Thema Brandschutz unterweisen. Mit dabei: Joachim Bicheler von der ASZ GmbH.
Wie in allen anderen Bereichen der Arbeitssicherheit ist auch im Thema Brandschutz der:die Unternehmer:in verantwortlich für den Betrieb. Es liegt an ihm oder ihr, für die korrekte Umsetzung der Vorkehrungen und Vorschriften im Brandschutzbereich zu sorgen.
Dafür gibt es in vielen Betrieben das HSE-Management (Health, Safety & Environment). Hierbei handelt es sich um eine Oberkategorie für die Themen Arbeitssicherheit, Brandschutz und in vielen Betrieben auch Umweltschutz. In diese Kategorie fallen für Unternehmen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und ein:e Brandschutzbeauftragte:r.
Dieser ist verpflichtend für Betriebe mit erhöhter Brandgefahr ab einer Fläche von 5000 m². Er oder sie ist für die Beratung in allen Bereichen des Brandschutzes zuständig. Verantwortlich für die Umsetzung bleibt aber der:die Arbeitgeber:in. Eine Ausnahme besteht bei “Gefahr im Verzug”. Beobachtet der:die Brandschutzbeauftragte akutes gefährliches Verhalten, so kann er oder sie direkt eingreifen, und dieses unterbinden.
Auch wenn eine Weisungsbefugnis besteht, wird der:dem Brandschutzbeauftragten mehr Verantwortung übertragen. Mit ihr bekommt er oder sie die Befugnis, selbst zu handeln und Änderungen im Sinne des Brandschutzes vorzunehmen.
Einer der wichtigsten Schritte im Brandschutz ist es, sich der Brandgefahren im eigenen Betrieb bewusst zu sein. ASZ-Sicherheitsingenieur Joachim Bicheler zufolge ist die häufigste Ursache aller Brände in Deutschland technisches Versagen. Er äußert sich: “Ungefähr ein Drittel der Brände werden durch elektrische Ursachen verursacht”. Direkt danach kommt menschliches Fehlverhalten. Dieses ist verantwortlich für nahezu 20 % der Brände. Etwa 10 % aller Brandfälle sind auf Brandstiftung zurückzuführen.
Auch offenes Feuer ist einer der Hauptverursacher, vorwiegend in technischen Betrieben, wie Werkstätten. Heißarbeiten wie das Flexen und Schweißen gehören etwa zu den Aktivitäten, die oft Brände in Unternehmen auslösen. Anders sieht es in reinen Verwaltungsbetrieben aus. Hier kommen Brände generell deutlich seltener vor.
Hauptauslöser in Büros sind wiederum vorwiegend technische Geräte, wie die Kaffeemaschine, Mikrowelle oder der Wasserkocher in der Teeküche. Feuerfeste Unterlagen, die regelmäßige Prüfung der Geräte und das Abstecken am Ende des Arbeitstages können in diesem Bereich Brände vermeiden. Daneben ist auch das Rauchen eine häufige Brandursache. Bicheler zufolge kommt es in Verwaltungsbüros vor allem aber auch zu Weihnachten vermehrt zu Bränden. Das liege wohl an den Kerzen der Adventskränze.
Wie vermeidet man nun diese Brände und ihre Ursachen? Im Arbeitsschutz spricht man bei der Gefahrenvermeidung, laut Bicheler, vom STOP-Prinzip: Substitution, Technik, Organisation und Personenbezogen. Bei der Substitution einer Gefahr wird etwa ein Arbeitsstoff gegen einen weniger gefährlichen ausgetauscht. Bei der Technik können unter anderem Schutzeinrichtungen bei Maschinen eingebaut werden. Bei der Organisation werden Gefahren durch organisatorische Maßnahmen reduziert und im personenbezogenen Bereich werden Mitarbeiter:innen im Umgang mit Gefahren geschult.
Beim Brandschutz in Betrieb sind die wichtigsten Bereiche der bauliche, der technische und der organisatorische/persönliche Brandschutz, wobei alle drei eine wichtige Rolle spielen.
Während alle diese Bereiche wichtig sind, können bauliche bzw. technische Maßnahmen oft dafür sorgen, dass persönliche Maßnahmen nicht mehr nötig sind. So verhält es sich sowohl im Arbeitsschutz als auch konkret im Brandschutz. Wird etwa die Lautstärke von Maschinen reduziert, ist kein individueller Gehörschutz mehr notwendig. Bicheler äußert sich dazu: “Die bauliche Maßnahme, die greift einfach, egal ob jemand da ist oder nicht, oder ob jemand irgendwas vergisst oder nicht”.
Doch woher wissen Sie, an welche Vorgaben Sie sich halten müssen? Jeder Betrieb muss sich an das staatlich vorgegebene Brandschutzkonzept halten. Hier wird festgelegt, wie ein Gebäude entsprechend dem Betrieb baulich bzw. technisch ausgestattet sein muss. Die Anforderungen sind hier deutlich höher für Betriebe mit maschinellen Operationen, mit chemischen Stoffen oder für große Lagerhallen als für Bürogebäude.
In der Brandschutzordnung dagegen legt jede:r Unternehmer:in in seinem eigenen Betrieb selbst fest, welche Maßnahmen gegen Brände und im Brandfall umgesetzt werden müssen. Verhaltensregeln und Verbote, wie Rauchverbote, werden hier festgehalten.
Dabei müssen auch regelmäßig Prüfungen von den technischen Brandschutzeinrichtungen erfolgen. Brandmelder müssen einmal im Jahr geprüft werden, Feuerlöscher alle zwei Jahre. Brandschutztüren dagegen müssen jeden Monat auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden. Dies erfordert, Bicheler zufolge, jedoch keine spezielle Ausbildung, sondern kann durch eine:n Mitarbeiter:in erfolgen.
Auch die Vorschriften zum Brandschutz der DGUV helfen, Gefahrensituationen zu vermeiden. Sowohl in der überarbeiteten Ausgabe der DGUV Information 205-001 “Betrieblicher Brandschutz in der Praxis” als auch in der DGUV Information 205-002 „Brandschutz bei feuergefährlichen Arbeiten” bekommen Unternehmer:innen wichtige Informationen zum Brandschutz in Betrieb.
Damit im gesamten Betrieb ein verantwortungsvolles Verhalten herrscht, müssen die Mitarbeiter:innen vor Arbeitsantritt und danach einmal jährlich (unter 18 Jahren alle 6 Monate) im Thema Brandschutz unterwiesen werden. Dabei müssen sie über Verbote und Verhaltensregeln, den Standort von Notausgängen, Feuerlöschern und deren Handhabung unterrichtet werden.
Zusätzlich muss ein Unternehmen 5 % seiner Angestellten zu Brandschutzhelfer:innen ausbilden. Unter anderem das ASZ (Arbeitsmedizinisches und Sicherheitstechnisches Zentrum) bietet dazu Schulungen an, in denen über theoretische Gefahren und Maßnahmen aufgeklärt wird und die Teilnehmenden in einer Simulation ein Feuer löschen müssen.
Schlussendlich sorgen sowohl bauliche und technische als auch organisatorische und persönliche Maßnahmen in einem Betrieb für eine verringerte Brandgefahr. Mit Brandmauern, speziellen Fenstern und Türen und Brandschutzausrüstung können Sie sicherstellen, dass Ihre Angestellten in einem sicheren Arbeitsumfeld tätig sind. Mit umfangreichen Schulungen, Verhaltensregeln und Verboten sorgen Sie dafür, dass sich Ihre Mitarbeiter:innen gewissenhaft verhalten. “Den gesunden Menschenverstand walten lassen” ist dabei, so Bicheler, “das A und O im Arbeitsschutz”.
Titelbild von LUNA. Weiteres Bild von Matthias Zomer.