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Wartung und Instandhaltung von Maschinen

Wartung und Instandhaltung von Maschinen

Wenn es um die Sicherheit in Ihrem Betrieb geht, ist die Instandhaltung von technischen Anlagen und Maschinen ein wichtiger Schritt. Dabei kommen jedoch viele verschiedene Begriffe auf, und ‘Wartung’ und ‘Instandhaltung’ werden oft synonym verwendet. Jedoch ist die Wartung nur einer von verschiedenen Schritten der Instandhaltung.


Finden Sie heraus, warum eine Instandhaltung von Anlagen notwendig ist, welche verschiedenen Schritte diese beinhaltet, und wer dafür verantwortlich ist. Erfahren Sie auch, welche Anlagen instand gehalten werden müssen, und was die DGUV damit zu tun hat.

Warum ist die Instandhaltung von Maschinen wichtig?

In einem Betrieb finden sich viele Maschinen und Anlagen wieder und ihre Instandhaltung ist aus verschiedenen Gründen wichtig. Einerseits wird durch sie sichergestellt, dass Maschinen Sicherheitsstandards erfüllen, um die Mitarbeiter in einem Betrieb zu schützen. Defekte oder mangelhaft geprüfte Maschinen können Unfälle verursachen, und so schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Auch die funktionelle Sicherheit kann so überprüft und aufrechterhalten werden. Damit wird sichergestellt, dass Anlagen und Maschinen korrekt funktionieren, und somit keine Mitarbeiter:innen gefährden.


Weiterhin ist auch aus wirtschaftlicher Perspektive eine gewissenhafte Instandhaltung wichtig. Mit ihrer Hilfe können Maschinen und technische Anlagen vorbeugend gewartet und im Falle von Mängeln rechtzeitig repariert werden. So werden Anlagenausfälle und die damit einhergehenden Kosten reduziert.

Was gehört zur Instandhaltung von Maschinen?

Damit Anlagen und Maschinen sicher sind und Ausfälle vermieden werden, ist eine regelmäßige Instandhaltung notwendig. Bei ihr werden Maschinen überprüft, gewartet und gegebenenfalls repariert oder verbessert. Dabei kann die Instandhaltung in zwei Teilbereiche gegliedert werden: die präventive und die korrektive Instandhaltung. Zur Prävention zählen Schritte, welche die Entstehung von Mängeln an Maschinen vorbeugen. Sie wird unterteilt in:


  • Inspektion: In diesem Schritt wird der Ist-Zustand von Anlagen und Maschinen festgestellt und dokumentiert. Es wird strukturiert geprüft und analysiert, in welchem Zustand sich eine technische Anlage oder Maschine befindet und determiniert, ob sie einwandfrei funktioniert und so auch dem Soll-Zustand gerecht wird. 
  • Wartung: Diese beinhaltet alle Schritte, die den bestehenden Soll-Zustand einer Anlage bewahren. Eine bevorstehende Abnützung wird also hinausgezögert, um die Funktionsfähigkeit und Sicherheit einer Maschine so lange wie möglich aufrechtzuerhalten. Die Wartung von Maschinen und technischen Anlagen beinhaltet etwa das Reinigen, das Nachstellen, das Auswechseln von Teilen und die Protokollierung dieser Schritte.

Anders als die präventive Instandhaltung greift die korrektive erst dann ein, wenn der Ist-Zustand von Anlagen bereits vom Soll-Zustand abweicht. Diese Diskrepanz soll nun in zwei Schritten behoben werden:

  • Instandsetzung: Bei ihr können beispielsweise Anlagen oder Maschinen repariert, Einstellungen korrigiert, oder defekte Teile ausgetauscht werden. So wird der Soll-Zustand wiederhergestellt. 
  • Verbesserung: Bei der Korrektur können nicht nur bestehende Mängel behoben, sondern auch Verbesserungen vorgenommen werden. Hier erfolgen Anpassungen, die dafür sorgen, dass die Funktionalität oder Sicherheit noch gesteigert wird.

Welche Anlagen und Maschinen müssen instand gehalten werden?

Die Regeln zur Instandhaltung sind in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) festgehalten. Bis 2015 mussten nur überwachungsbedürftige Anlagen instand gehalten werden. Seit den Neuerungen 2015 gilt dies jedoch für alle Arbeitsmittel. Es müssen also alle Maschinen und Anlagen, die für den Betrieb eingesetzt werden, regelmäßig inspiziert, gewartet und gegebenenfalls instandgesetzt und verbessert werden.


Aufzüge gelten beispielsweise als Arbeitsmittel und müssen regelmäßig geprüft und gewartet werden. Das gilt auch für Anlagen im Brandschutzbereich. Brandmelder müssen einmal pro Jahr überprüft werden, genauso wie Brandschutztüren- und tore.


Wie oft Inspektion und Wartung stattfinden müssen, ist dabei entweder gesetzlich geklärt, wie nach DIN 14675 bei Brandmeldern, oder wird von den Herstellern vorgegeben. Dabei unterscheiden sich die Richtlinien von Anlage zu Anlage.

Wer führt die Instandhaltungen durch?

Verantwortlich dafür, dass alle technischen Anlagen und Maschinen geprüft und gewartet sind ist der:die Arbeitgeber:in. Er oder sie ist für die Planung der erforderlichen Schritte zuständig, sowie für die Verteilung der Verantwortung unter dem Instandhaltungspersonal und ihre Kommunikation untereinander. Dieses Personal kann einerseits aus firmeninternen Angestellten bestehen, welche die notwendige Befugnis haben, oder direkt aus den Betreiber:innen der Maschinen oder Anlagen. 


Andererseits können auch externe Instandhalter:innen mit den verschiedenen Aufgaben betraut werden. Bei ihnen handelt es sich meistens um Ingenieur:innen oder Techniker:innen, die sich entweder um die Inspektion, die Wartung oder die Instandsetzung kümmern. Sie sind meist auf bestimmte Anlagen, Maschinen oder Hersteller spezialisiert.

Was ist die DGUV?

Beim Thema Instandhaltung kommt auch der Spitzenverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ins Spiel. Getragen von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hat er die drei Ziele “Prävention, Rehabilitation und Entschädigung” in Betrieben. Damit diese erreicht werden, gibt es das DGUV Vorschriften- und Regelwerk. Im Bereich der Prävention liegt es im Sinne des Verbandes Berufskrankheiten, Gefahren für die Gesundheit der Angestellten, sowie Arbeitsunfälle zu verhindern.


So betreuen Sie Betriebe in den Themen Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Anlagen. Dabei informieren sie über die Regelungen in verschiedenen Kategorien, wie  im Sachgebiet Schiff-, Stahl- und Metallbau, Aufzüge; Maschinen, Robotik Fertigungsautomation oder Instandhaltung von Fahrzeugen. 


Auch die Wartung elektrischer Anlagen stellt eine Kategorie dar. Im Leitfaden zur Elektroprüfung DGUV 3 können Zuständige alles über die gesetzlichen und allgemeinen Vorgaben zur Prüfung ihrer elektrischen Anlagen und Betriebsmittel erfahren.


Erfüllen die Anlagen und Maschinen die Vorgaben zur Instandhaltung, kann dies mit den Prüfplaketten DGUV 3 gekennzeichnet werden. Die Plakette mit der Aufschrift “Geprüft nach DGUV Vorschrift 3” dokumentiert einerseits die letzte Überprüfung und Wartung und weist andererseits auf das Fälligkeitsdatum des nächsten Prüftermins hin.

Mehr Sicherheit durch Instandhaltung


Das Thema Betriebssicherheit ist nicht nur aus gesetzlichen Gründen ein ernst zu nehmendes. Als Arbeitgeber:in müssen Sie dafür Sorge tragen, dass alle Arbeitsmittel in Ihrem Betrieb einwandfrei funktionieren und hohen Sicherheitsstandards entsprechen. Nur so können Sie sichergehen, dass Ihre Angestellten bei der Bedienung von Anlagen und Maschinen geschützt sind. Durch die gewissenhafte Überprüfung Ihrer Arbeitsmittel sorgen Sie aber nicht nur für weniger Unfälle im Betrieb, sondern auch für weniger Anlagenausfälle und die Kosten, die damit einhergehen. Die Instandhaltung ist also nicht nur wichtig für das Arbeitsrecht und die Sicherheit, sondern auch für die wirtschaftliche Optimierung Ihres Betriebes.


Die Vorgaben und Leitfäden der DGUV können Ihnen dabei helfen, alle Schritte der Instandhaltung – Inspektion, Wartung, Instandsetzung und Verbesserung – gewissenhaft durchzuführen. Mit den Plaketten des Verbandes können Sie die Prüfung schließlich dokumentieren und kennzeichnen. 

 


Titelbild von Mike HIndle. Weiteres Bild von pickawood.

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