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Wenn es um die Sicherheit in Ihrem Betrieb geht, ist die Instandhaltung von technischen Anlagen und Maschinen ein wichtiger Schritt. Dabei kommen jedoch viele verschiedene Begriffe auf, und ‘Wartung’ und ‘Instandhaltung’ werden oft synonym verwendet. Jedoch ist die Wartung nur einer von verschiedenen Schritten der Instandhaltung.
Finden Sie heraus, warum eine Instandhaltung von Anlagen notwendig ist, welche verschiedenen Schritte diese beinhaltet, und wer dafür verantwortlich ist. Erfahren Sie auch, welche Anlagen instand gehalten werden müssen, und was die DGUV damit zu tun hat.
In einem Betrieb finden sich viele Maschinen und Anlagen wieder und ihre Instandhaltung ist aus verschiedenen Gründen wichtig. Einerseits wird durch sie sichergestellt, dass Maschinen Sicherheitsstandards erfüllen, um die Mitarbeiter in einem Betrieb zu schützen. Defekte oder mangelhaft geprüfte Maschinen können Unfälle verursachen, und so schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Auch die funktionelle Sicherheit kann so überprüft und aufrechterhalten werden. Damit wird sichergestellt, dass Anlagen und Maschinen korrekt funktionieren, und somit keine Mitarbeiter:innen gefährden.
Weiterhin ist auch aus wirtschaftlicher Perspektive eine gewissenhafte Instandhaltung wichtig. Mit ihrer Hilfe können Maschinen und technische Anlagen vorbeugend gewartet und im Falle von Mängeln rechtzeitig repariert werden. So werden Anlagenausfälle und die damit einhergehenden Kosten reduziert.
Damit Anlagen und Maschinen sicher sind und Ausfälle vermieden werden, ist eine regelmäßige Instandhaltung notwendig. Bei ihr werden Maschinen überprüft, gewartet und gegebenenfalls repariert oder verbessert. Dabei kann die Instandhaltung in zwei Teilbereiche gegliedert werden: die präventive und die korrektive Instandhaltung. Zur Prävention zählen Schritte, welche die Entstehung von Mängeln an Maschinen vorbeugen. Sie wird unterteilt in:
Anders als die präventive Instandhaltung greift die korrektive erst dann ein, wenn der Ist-Zustand von Anlagen bereits vom Soll-Zustand abweicht. Diese Diskrepanz soll nun in zwei Schritten behoben werden:
Die Regeln zur Instandhaltung sind in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) festgehalten. Bis 2015 mussten nur überwachungsbedürftige Anlagen instand gehalten werden. Seit den Neuerungen 2015 gilt dies jedoch für alle Arbeitsmittel. Es müssen also alle Maschinen und Anlagen, die für den Betrieb eingesetzt werden, regelmäßig inspiziert, gewartet und gegebenenfalls instandgesetzt und verbessert werden.
Aufzüge gelten beispielsweise als Arbeitsmittel und müssen regelmäßig geprüft und gewartet werden. Das gilt auch für Anlagen im Brandschutzbereich. Brandmelder müssen einmal pro Jahr überprüft werden, genauso wie Brandschutztüren- und tore.
Wie oft Inspektion und Wartung stattfinden müssen, ist dabei entweder gesetzlich geklärt, wie nach DIN 14675 bei Brandmeldern, oder wird von den Herstellern vorgegeben. Dabei unterscheiden sich die Richtlinien von Anlage zu Anlage.
Verantwortlich dafür, dass alle technischen Anlagen und Maschinen geprüft und gewartet sind ist der:die Arbeitgeber:in. Er oder sie ist für die Planung der erforderlichen Schritte zuständig, sowie für die Verteilung der Verantwortung unter dem Instandhaltungspersonal und ihre Kommunikation untereinander. Dieses Personal kann einerseits aus firmeninternen Angestellten bestehen, welche die notwendige Befugnis haben, oder direkt aus den Betreiber:innen der Maschinen oder Anlagen.
Andererseits können auch externe Instandhalter:innen mit den verschiedenen Aufgaben betraut werden. Bei ihnen handelt es sich meistens um Ingenieur:innen oder Techniker:innen, die sich entweder um die Inspektion, die Wartung oder die Instandsetzung kümmern. Sie sind meist auf bestimmte Anlagen, Maschinen oder Hersteller spezialisiert.
Beim Thema Instandhaltung kommt auch der Spitzenverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ins Spiel. Getragen von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hat er die drei Ziele “Prävention, Rehabilitation und Entschädigung” in Betrieben. Damit diese erreicht werden, gibt es das DGUV Vorschriften- und Regelwerk. Im Bereich der Prävention liegt es im Sinne des Verbandes Berufskrankheiten, Gefahren für die Gesundheit der Angestellten, sowie Arbeitsunfälle zu verhindern.
So betreuen Sie Betriebe in den Themen Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Anlagen. Dabei informieren sie über die Regelungen in verschiedenen Kategorien, wie im Sachgebiet Schiff-, Stahl- und Metallbau, Aufzüge; Maschinen, Robotik Fertigungsautomation oder Instandhaltung von Fahrzeugen.
Auch die Wartung elektrischer Anlagen stellt eine Kategorie dar. Im Leitfaden zur Elektroprüfung DGUV 3 können Zuständige alles über die gesetzlichen und allgemeinen Vorgaben zur Prüfung ihrer elektrischen Anlagen und Betriebsmittel erfahren.
Erfüllen die Anlagen und Maschinen die Vorgaben zur Instandhaltung, kann dies mit den Prüfplaketten DGUV 3 gekennzeichnet werden. Die Plakette mit der Aufschrift “Geprüft nach DGUV Vorschrift 3” dokumentiert einerseits die letzte Überprüfung und Wartung und weist andererseits auf das Fälligkeitsdatum des nächsten Prüftermins hin.
Das Thema Betriebssicherheit ist nicht nur aus gesetzlichen Gründen ein ernst zu nehmendes. Als Arbeitgeber:in müssen Sie dafür Sorge tragen, dass alle Arbeitsmittel in Ihrem Betrieb einwandfrei funktionieren und hohen Sicherheitsstandards entsprechen. Nur so können Sie sichergehen, dass Ihre Angestellten bei der Bedienung von Anlagen und Maschinen geschützt sind. Durch die gewissenhafte Überprüfung Ihrer Arbeitsmittel sorgen Sie aber nicht nur für weniger Unfälle im Betrieb, sondern auch für weniger Anlagenausfälle und die Kosten, die damit einhergehen. Die Instandhaltung ist also nicht nur wichtig für das Arbeitsrecht und die Sicherheit, sondern auch für die wirtschaftliche Optimierung Ihres Betriebes.
Die Vorgaben und Leitfäden der DGUV können Ihnen dabei helfen, alle Schritte der Instandhaltung – Inspektion, Wartung, Instandsetzung und Verbesserung – gewissenhaft durchzuführen. Mit den Plaketten des Verbandes können Sie die Prüfung schließlich dokumentieren und kennzeichnen.
Titelbild von Mike HIndle. Weiteres Bild von pickawood.