Schilder auf dem eigenen Grundstück
Schilder können in vielen Situationen für Klarheit sorgen und unerwünschte Handlungen verhindern. Mit dem passenden Schild unterbinden etwa Sie das Zuparken Ihrer Einfahrt oder das Betreten eines Privatgrundstückes. Darüber hinaus können Sie damit ankündigen, dass Sie keinen Winterdienst übernehmen oder nicht für Schäden haften, die beim Betreten auf eigene Gefahr entstehen.
“Unbefugte sind nicht befugt, Unfug zu treiben” oder “Durchgang verboten! Wir sind es leid, immer wieder leblose Körper vergraben zu müssen” sind wohl zwei sehr kreative Varianten, ein Privatgrundstück zu schützen.
Viele Grundbesitzer:innen oder auch Mieter:innen versuchen jahrelang vergeblich Nachbar:innen oder Fremde von unerwünschtem Verhalten abzuhalten. Schilder können im Zweifelsfall aufklären, Autorität schaffen und Streitereien vermeiden.
Hier erfahren Sie, in welchen Situationen Schilder hilfreich sein können, welche Rechte Sie als private:r Grundbesitzer:in oder Mieter:in haben und wann und wo Sie privat Schilder aufstellen dürfen.
Privatgrundstück: Betreten verboten – Rechtsgrundlage
Unerwünschte Neugierige oder Wandernde verirren sich allzu oft auf Privatgrundstücke. Vor allem am Land, wo sich Rad- oder Wanderwege in der Nähe befinden, müssen sich Grundbesitzer:innen über unbefugtes Betreten ärgern. Oft ist der private Grund ein verlockendes Wald- oder Wiesenstück und den unbefugten Besucher:innen ist gar nicht klar, dass sie sich auf Privatgrund befinden. Auch bei Spielen wie Pokémon Go oder einer GPS-Schnitzeljagd kommt es immer wieder vor, dass die Menschen voll auf ihre Aufgabe konzentriert auf ein Privatgrundstück laufen.
Betreten verboten
Um diese Ereignisse zu verhindern, können Betroffene mit Schildern das Betretungsverbot auf dem Privatgrundstück markieren. Ein Schild mit der Aufschrift “Privatgrundstück Betreten verboten!” kann unachtsame Wanderer darauf hinweisen, dass sie sich nicht mehr auf einem öffentlichen Weg befinden.
Rechtlich gesehen ist die Situation nicht immer einfach für Grundbesitzer. Denn tatsächliche rechtliche Konsequenzen entstehen erst, sobald ein Schaden entsteht. In diesem Fall muss der oder die unbefugte Besucher:in haften. Auch die Gesetze des Hausfriedensbruchs gelten bei Grundstücken nur, wenn diese mit einer Mauer oder einem Zaun abgegrenzt sind. Schilder können zumindest aber einen Teil der unerwünschten Eindringlinge abhalten.
Verhaltensregeln
Die Hinweise helfen aber nicht nur gegen das unerwünschte Betreten. Haben Sie kein Problem mit dem Spazieren oder Radfahren auf Ihrem Grundstück, dann können Sie von den “Betreten verboten” Schildern absehen, und stattdessen ein Schild mit der Aufschrift “Privatgrundstück Betreten auf eigene Gefahr” aufstellen. Damit sichern Sie sich gegen rechtliche Konsequenzen ab, falls jemand verletzt wird oder Sachschäden entstehen.
Auch unerwünschte Aktivitäten können Sie mit Schildern verbieten, wie etwa das Benutzen des Grundstückes als Hundetoilette, der Freilauf von Hunden, das Hinterlassen von Müll oder die Nutzung als Spielplatz. So gehen Sie sicher, dass auf Ihrem Grundstück Ordnung herrscht und Ihre Ruhe nicht gestört wird.
Beschilderung bei Privatstraßen
Nicht nur Grundstücke, Wiesen und Wälder können zum Schutz mit Schildern versehen werden. Auch Straßen können den Besitzer:innen eines dazugehörigen Grundstückes gehören und somit kann auch hier eine Beschilderung die Rechtslage klarstellen.
Reine Privatstraßen
Reine Privatstraßen führen oft als Zufahrtswege zu einem Grundstück und dienen nicht zum Befahren der Allgemeinheit. Befinden Sie sich im Besitz einer solchen Straße, so können Sie diese ähnlich wie Ihr Grundstück mit einem Schild “Privatstraße” kennzeichnen. Ein Schild kann auch jegliche Aktivitäten aufzeigen, die auf Ihrer Straße unerwünscht sind, wie etwa das Befahren, Betreten, Wenden oder Parken.
Handelt es sich bei Ihrer Straße um eine völlig private, müssen Sie auch nicht für den Winterdienst sorgen. Darauf können Sie mit einem Schild “Privatweg Kein Winterdienst – Betreten und Befahren auf eigene Gefahr” hinweisen. So signalisieren Sie, dass Sie nicht für Schäden oder Verletzungen haften müssen – falls Sie sich dazu entscheiden, das Betreten und Befahren zu gestatten.
Halböffentliche Straßen
Besitzen Sie eine halböffentliche Straße, die für den öffentlichen Verkehr freigegeben ist, gelten andere Regeln. In diesem Fall ist zwar kein allgemeines Straßen- und Wegerecht gültig, die Straße kann aber dennoch befahren werden. Sie müssen jedoch nicht unbedingt das Parken gestatten, entsprechende Verbote können Sie auch hier mit Schildern signalisieren.
Befinden Sie sich im Besitz einer halböffentlichen Straße, haben Sie auch einige Pflichten für die Verkehrssicherung. Sie sind zum einen verantwortlich für den Winterdienst. Zum anderen müssen Sie dafür sorgen, dass keine Schlaglöcher oder andere Mängel bestehen, denn durch diese können Unfälle entstehen, für die schlussendlich Sie haften. Damit einhergehende Schmerzensgeld- und Schadensersatzzahlungen können eine halböffentliche Straße durchaus teuer gestalten.
Parken verboten und Privatparkplätze
Diese Thematik findet sich vor allem in der Stadt wieder, wo man sich oft die Frage stellt, ob nicht mehr Menschen falschparken, als richtig. Zu oft wird die Einfahrt oder Garage versperrt und man kann nicht mehr ein oder aus.
Um das Zuparken Ihrer Einfahrt zu verhindern, können Sie auf ihrem Privatgrund “Parken verboten” Schilder anbringen. Oft hilft besonders die Aussage “Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt”. Diese Warnung dürfen Sie übrigens in die Tat umsetzen, denn das unberechtigte Parken auf Privatgrund gilt in Deutschland als “rechtswidrige Eigentums- und Besitzstörung”. Die Kosten für das Abschleppen müssen vom Falschparker rückerstattet werden.
Vielleicht ärgert Sie auch die Situation, in der Sie nach Hause kommen, und in Ihrem Parkplatz steht gemütlich das Auto des Nachbarn.
Um Ihren eigenen Parkplatz zu kennzeichnen, wie es beispielsweise bei einem Mehrfamilienhaus sinnvoll ist, können Sie ganz einfach ein Schild mit “Reserviert” oder “Privatparkplatz” anbringen, um Unberechtigte fernzuhalten. Falls mehrere Bewohner*innen zum Parken berechtigt sind, sollten Sie sich direkt mit ihnen abstimmen, um so Missverständnisse zu vermeiden.
Schilder bei Mietwohnungen
Nicht nur, wer ein eigenes Grundstück oder eine Straße besitzt, hat das Recht, Hinweise in Form von Schildern anzubringen. Auch wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung mieten, können Sie Schilder aufhängen. Jedoch sollte hier zuerst der Vermieter oder die Vermieterin gefragt werden. Ein Hinweis auf einen Hund im Garten wird selten auf Einwände stoßen. Als Scherz gemeinte oder rein dekorative Schilder könnten jedoch den oder die Vermieter:in oder Nachbar:innen stören und ihre Anschaffung sollte im Zweifelsfall vorher abgeklärt werden.
Ein freundliches Gespräch
Eine gelungene Kommunikation hilft aber nicht nur zum Aufhängen von lustigen Schildern. Viele Streitereien und Uneinigkeiten können oft besser mit Worten geklärt werden. Wurde zum Beispiel bereits ein Schild angebracht, das deutlich verkündet, dass Ihr Garten keine Hundetoilette ist und sie entdecken trotzdem noch immer die Hinterlassenschaften des Nachbarhundes darin? Sprechen Sie ihn darauf an, anstatt ewigen Groll zu hegen. Vielleicht ist er sich des Problems gar nicht bewusst oder es handelt sich beim Übeltäter sogar gar nicht um ihn.
Anderes unerwünschten Verhalten, wie Rasenmähen sonntags um acht Uhr in der Früh wird vielleicht besser gleich mündlich bei einer Tasse Kaffee geklärt, als mit einem Schild. So kann zugleich ein Problem gelöst und eine gute Gesprächsbasis mit den Nachbar*innen hergestellt werden.
Ohne Ärger durch den Tag
Ob es sich um das Zuparken der Einfahrt handelt, unbefugtes Betreten oder Müll auf Ihrem Privatgrundstück, Schilder können viele Probleme vermeiden und für Ordnung in Ihrem Zuhause sorgen. Entscheiden Sie sich für konventionelle Schilder wie “Privatgrundstück Parken verboten” oder eher außergewöhnliche wie “Parken verboten, nicht 3 Minuten, nicht 10 Minuten, nicht mit Parkschein, gar nicht!”
Titelbild von Pixabay.
1) https://www.drherzog.de/rechtnews/wer-auf-privatgrundstueck-parkt-muss-abschleppkosten-zahlen/